Bei vielen Lebensmitteln ist beschrieben, was der Name verspricht. Bei diesem nicht — und zwar gleich auf zwei Ebenen nicht.
Das Deutsche Lebensmittelbuch schweigt
Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs beschreiben für viele Warengruppen, was Verbraucher erwarten dürfen: für Feine Backwaren, für Fleischerzeugnisse, für Speiseeis, für Gemüsesaft. Insgesamt sind es dreiundzwanzig Sammlungen. Keine davon betrifft Suppen, Soßen oder Fonds.
Die Branche hat sich selbst eine Regel gegeben — und Fonds ausgenommen
An die Stelle staatlicher Leitsätze ist eine Richtlinie zur Beurteilung von Suppen und Soßen getreten, die sich die Lebensmittelwirtschaft selbst gegeben hat. Sie beschreibt, was als redlicher Handelsbrauch gilt.
Und dort steht in Ziffer I.6 ein Satz, der die ganze Warengruppe betrifft: Fonds und Jus fallen als Ausgangserzeugnisse für die Herstellung von Suppen und Soßen nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie.
Damit gibt es für Bratenfond weder eine staatliche noch eine brancheneigene Beschreibung. Was übrig bleibt, ist das allgemeine Irreführungsverbot aus Artikel 7 der Lebensmittel-Informationsverordnung, der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011: Angaben dürfen nicht täuschen. Eine Mindestmenge folgt daraus nicht.
Was das in den Gläsern anrichtet
Die Wirkung ist in den zehn geprüften Zutatenverzeichnissen unmittelbar sichtbar, und sie fällt anders aus als erwartet. Kein einziges der vier Produkte, die das Wort Fond im Namen tragen, nennt eine Mengenangabe zum Fleisch. Die beiden höchsten Werte im Feld stehen auf Packungen, die anders heißen: einundvierzig Prozent Rinderknochenbrühe auf einer Sauce zu Braten, fünfkommasieben Prozent Fond auf einem Bratenjus.
Erklären lässt sich das über die Mengenkennzeichnung nach Artikel 22 der Verordnung mit Anhang VIII. Eine Prozentangabe wird fällig, wenn eine Zutat in der Bezeichnung hervorgehoben wird. „Braten" ist aber ein Gericht und keine Zutat — der Auslöser greift nicht. Wer trotzdem eine Zahl nennt, tut das freiwillig, und genau deshalb ist diese Zahl, wo sie steht, eine echte Information.
Zwei weitere Befunde aus denselben Listen
Der Name sagt nichts über das Tier. Ein Braten-Fond im Vergleich besteht aus Schweinefleisch, die übrigen Fonds arbeiten mit Rind. Auf der Vorderseite steht das nicht.
Drei Produkte enthalten überhaupt kein Fleisch. Zwei davon werden als Bratensauce verkauft, eines als Würzbasis Soße zu Braten — dessen Liste beginnt mit Reismehl und enthält Palmöl sowie Ammoniak-Zuckerkulör für die Farbe.
Zur Siegelvergabe: Wir zeichnen nicht das Produkt mit der besten Sternebewertung aus — mehrere liegen dort praktisch gleichauf. Ausgezeichnet ist das Produkt mit der höchsten nachprüfbaren Mengenangabe, das zugleich in der Spitzengruppe liegt und den niedrigsten Preis im Feld hat. Sein Nachteil steht dabei ausdrücklich in seinem Eintrag: Es enthält Hefeextrakt.










