Bei Konserven steckt ein Teil des Gewichts im Wasser. Das ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass der angezeigte Kilopreis das unterschiedlich behandelt.
Was wir nachgerechnet haben
Aus dem Preis und dem daneben angezeigten Grundpreis lässt sich zurückrechnen, auf welche Menge sich dieser Grundpreis bezieht. Bei vier Produkten haben wir das getan, und das Ergebnis ist nicht einheitlich:
Bei einer Dose ergab die Rechnung vierhundert Gramm — also das Füllgewicht. Bei einer zweiten zweihundertfünfundsechzig Gramm, ebenfalls das angegebene Gesamtgewicht. Bei einem Zwölferpack 4,8 Kilogramm, also zwölf mal vierhundert Gramm Füllgewicht. Und bei einer vierten Dose zweihundertzwanzig Gramm — das ist deren Abtropfgewicht.
Drei von vier beziehen sich damit auf das Füllgewicht, eine auf das Abtropfgewicht. Zwei Produkte, die in derselben Liste nebeneinander stehen, sind so nicht vergleichbar.
Wie groß der Unterschied ist
Bei einer Dose mit vierhundert Gramm Füllgewicht und zweihundertvierzig Gramm Abtropfgewicht liegt der ehrliche Kilopreis um siebenundsechzig Prozent höher als der auf das Füllgewicht bezogene. Bei allen vier Dosen, die beide Gewichte nennen, beträgt der Abstand zwischen fünfzig und siebenundsechzig Prozent; die Werte stehen im Diagramm.
Das ist kein kleiner Rundungsfehler, sondern der Unterschied zwischen zwei Dritteln und dem Ganzen. Wer zwei Angebote nach der Zahl neben dem Preis vergleicht, vergleicht im Zweifel Kichererbsen mit Wasser.
Der rechtliche Rahmen
Das Abtropfgewicht ist keine freiwillige Angabe. Anhang IX Nummer 5 der Lebensmittel-Informationsverordnung — Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 — bestimmt, dass bei einem Lebensmittel in einer Aufgussflüssigkeit auch das Abtropfgewicht anzugeben ist. Auf der Verpackung steht es deshalb.
Im Angebot fehlt es dennoch bei vier der neun geprüften Produkte. Wir bewerten hier nicht, wen die Pflicht im Fernabsatz trifft und wie weit sie reicht — das ist eine juristische Frage mit mehreren Beteiligten. Wir beschreiben, was im Angebot steht und was nicht.
Die Überraschung beim Verhältnis
Das Abtropfverhältnis ist nicht konstant. Sechs Produkte im Feld liegen bei sechzig Prozent — zweihundertvierzig von vierhundert Gramm. Eine kleinere Dose derselben Marke kommt dagegen auf 66,7 Prozent: zweihundertzwanzig von dreihundertdreißig Gramm.
Die kleinere Dose hat also den höheren Erbsenanteil, nicht den niedrigeren. Wer nach Gebindegröße urteilt, urteilt hier falsch. Und ausgerechnet bei dieser Dose beruht der angezeigte Grundpreis auf dem Abtropfgewicht — sie sieht im Vergleich damit teurer aus, als sie im Verhältnis ist.









